Versicherungsmakler Ebert : Privathaftpflichtversicherung
Versicherungsmakler Ebert - der Partner ihres Vertrauens!

Privathaftpflichtversicherung

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. (§ 823 BGB)

Laut Gesetz ist derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, mit seinem gesamten Vermögen (und zukünftigen Vermögen wir Erbschaften ect.) zum Schadenersatz verpflichtet, d. h. der Schädiger zahlt unter Umständen den Rest seines Lebens einen solchen Schaden ab. Ist der Schädiger mittellos, geht der Geschädigte möglicherweise sogar leer aus.

Durch Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung (PHV) kann man sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen eines fahrlässig geschädigten Dritten schützen. Die Privathaftpflichtversicherung klärt, ob der Versicherungsnehmer (VN) schadenersatzpflichtig ist und weist unberechtigte Ansprüche ab. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt sowohl die Regulierungs- als auch die Prozesskosten. Die Privathaftpflichtversicherung führt im Namen des Versicherungsnehmers die gerichtliche Auseinandersetzung, falls es soweit kommen sollte.

Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?

Einfache Antwort: wirklich jeder. Ein elementare Versicherung die jeder in seinem Portfolio haben sollte. Wer spezielle Risiken durch Beruf, Hobby o.ä. trägt braucht u.U. sogar einen erweiterten Schutz.

Wer ist in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

Mitversichert sind:

Sie haben eine spezielle Situation? Wir helfen ihnen das richtige Produkt zu finden!

Welche Gefahren sind durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt?

In der Privathaftpflichtversicherung werden folgende Schäden ersetzt

Nicht versichert sind Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Ebenso werden Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen ausgeschlossen. Ausnahme sind lediglich Mietsachschäden an gemieteten Hotelzimmern oder Wohnungen, dann allerdings zumeist mit geringeren Deckungssummen.

Welche Risiken sind extra zu versichern?

Versichert werden »die Risiken des Alltags«. Nicht dazu gehören z.B.:

Für die meisten dieser Risiken sind gesonderte Versicherungen abzuschliessen. Einzelne Teilbereiche können über Deckungserweiterungen in ein Privathaftpflichtversicherung eingebunden werden. Zu diesen Deckungserweiterungen gehören beispielsweise:

Wir beraten Sie gern über Deckungserweiterungen oder zusätzliche Verträge. Sprechen Sie uns an!

Welche Versicherungssummen sollte man abschliessen?

Wie oben zu lesen, haftet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) jeder in unbegrenzter Höhe für alle schuldhaft verursachten Schäden. Aus diesem Grund kann die Versicherungssumme der Privathaftpflichtversicherung im Prinzip gar nicht hoch genug sein. Deckungssummen von bis zu 1 Million € dürften für einen ernsteren Personenschaden oder größeren Sachschaden (z.B. ein abgebranntes Haus) kaum ausreichend sein! Unsere klare Empfehlung daher: Schliessen Sie möglichst hohe Deckungssummen ab und lassen Sie sich bei der Auswahl des Versicherers durch die Prämienhöhe leiten.

Wir bieten Ihnen spezielle Tarife für Singles und Familien, wie auch Privathaftpflichtversicherung für Hundehalter und Pferdebesitzer.

Ihre persönliche Situation ist ganz speziell? Fordern Sie uns!